Richtlinie zu Bewertungen
Version 1.0·Gültig ab 20. November 2025
BM-RP-v1.0
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Diese Seite beschreibt, wie Berry Marketplace nutzergestützte Bewertungen handhabt — wer sie schreiben darf, was veröffentlicht wird, wann Bewertungen moderiert werden dürfen und wie sich Kontoschließung mit dem Bewertungsdatensatz verhält. Sie dokumentiert, wie Berry den Abschnitt 7 (Reputationssystem) der Plattform-AGB seit Inkrafttreten dieser AGB ausgelegt hat. Sie wird hier zu Transparenzzwecken veröffentlicht und begründet für sich genommen keinen Vertrag.
Was eine Bewertung ist
Eine Bewertung ist eine strukturierte Meinung, die eine Firma über eine andere Firma nach einem realen, auf der Plattform abgeschlossenen Handel zwischen ihnen einreicht. Jede Bewertung besteht aus:
- einer Sternebewertung zwischen 1 und 5 Sternen, ausgewählt von der bewertenden Firma;
- einem optionalen Textkommentar, der die Bewertung in der Regel erläutert;
- einem Rollen-Tag (die Rolle des Rezensenten im zugrunde liegenden Handel — Käufer oder Verkäufer);
- einem Handelskontext (Verweis auf den abgeschlossenen Vertrag einschließlich etwaiger Streitausgang), der neben der Bewertung im Profil der bewerteten Firma angezeigt wird.
Bewertungen werden erst nach ihrer Einreichung veröffentlicht. Sie können nicht ohne einen zugrunde liegenden, auf der Plattform abgeschlossenen Vertrag verfasst werden — es gibt kein Verfahren für anonyme, spontane oder außerhalb der Plattform eingereichte Bewertungen.
Wer eine Bewertung schreiben darf
Ein Nutzer kann eine Bewertung nur dann einreichen, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen:
- Ein Vertrag, an dem die Firma des Nutzers beteiligt ist, wurde als COMPLETED markiert.
- Der Nutzer hat in dieser Firma die Rolle OWNER, ADMIN oder TRADER.
- Die Firma des Nutzers hat für diesen Vertrag noch keine Bewertung eingereicht (eine Bewertung pro Firma pro Vertrag).
- Die Bewertung wird innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsabschluss als completed eingereicht. Außerhalb dieses Fensters ist die Schaltfläche „Bewertung abgeben“ ausgeblendet, und die API lehnt die Einreichung ab.
Eine Firma, die geschlossen und reaktiviert wurde, kann für nach dem Reaktivierungsdatum abgeschlossene Verträge Bewertungen einreichen — vorbehaltlich desselben 180-Tage-Fensters.
Was veröffentlicht wird, was intern bleibt
Am öffentlichen Profil der bewerteten Firma veröffentlicht werden:
- die Sternebewertung;
- der Textkommentar (wörtlich, vorbehaltlich der unten genannten Moderationsmaßnahmen);
- der Name der bewertenden Firma;
- die Rolle des Rezensenten am Vertrag (Käufer oder Verkäufer);
- der Vertragsmonat (z. B. „Oktober 2025“) und die Produktkategorie. Konkrete Vertragsnummern, Preise und Lieferadressen werden nicht veröffentlicht;
- ein kurzer Kontextstreifen, wenn der zugrunde liegende Vertrag einen beigelegten Streit hatte — zum Beispiel „Streit beigelegt: Ersatzlieferung vereinbart.“ Diese Formulierung entspricht der auf dem Auflösungspanel des Vertrags gezeigten Formulierung; sie wird von keiner der Parteien verfasst.
Intern gehalten (nur für Berry Operations und die Vertragsparteien sichtbar):
- die Vertragsnummer und etwaige Streitnummer;
- die vollständige Beweisaufzeichnung einschließlich Chatverlauf und hochgeladener Dokumente;
- die Identität des rezensierenden Nutzers (öffentlich wird nur die bewertende Firma genannt).
Was in Bewertungen nicht erlaubt ist
Berry Operations kann eine Bewertung (ganz oder teilweise) ausblenden, schwärzen oder entfernen, wenn die Bewertung:
- eine Drittfirma (eine nicht am zugrunde liegenden Vertrag beteiligte Firma oder eine natürliche Person) so nennt, dass dies die Reputation dieser Drittpartei beschädigen könnte. Die Bewertung kann mit Schwärzung des Drittnamens erneut veröffentlicht werden.
- personenbezogene Daten einer natürlichen Person offenlegt (vollständiger Name, E-Mail, Telefon usw.), die keine bereits öffentlichen Angaben zu dieser Firma sind.
- Drohungen, Hassrede, sexuelle Inhalte oder Inhalte enthält, die zu rechtswidrigen Handlungen anstiften.
- Inhalt enthält, der nachweislich falsch über den zugrunde liegenden Handel ist (z. B. „der Verkäufer hat nie geliefert“, obwohl der Vertrag ein erfasstes Lieferdatum und eine käuferseitig unterzeichnete Abnahme aufweist).
- eindeutig von einer anderen Firma verfasst wurde als derjenigen, deren Nutzer sie eingereicht hat (z. B. koordinierte Ghostwriter-Bewertungen über einen Drittanbieter für Reputationsdienstleistungen).
- vertrauliche Geschäftsinformationen offenlegt, die die bewertende Firma ausschließlich über die Vertragsbeziehung erfahren hat und die weiterhin einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.
- eine Sternebewertung enthält, die deutlich nicht mit dem geschriebenen Kommentar übereinstimmt (z. B. eine 5-Sterne-Bewertung mit einem Kommentar, der eine schlechte Erfahrung beschreibt, oder eine 1-Sterne-Bewertung mit einem Kommentar, der eine positive Erfahrung beschreibt). Manchmal versehentlich (der Rezensent hat den falschen Stern angeklickt), manchmal absichtlich; in beiden Fällen erfüllt die veröffentlichte Bewertung den Maßstab „korrekte Information“ nicht und Operations kann den Rezensenten bitten, sie zu überarbeiten. Antwortet der Rezensent nicht innerhalb des Zeitfensters, wird die Bewertung entfernt.
Bei den Punkten 1, 2 und 6 wird die Bewertung vorzugsweise geschwärzt statt entfernt — Bewertung und übriger Kommentar bleiben erhalten. Bei den Punkten 3, 4 und 5 wird die Bewertung entfernt und der Rezensent benachrichtigt. Bei Punkt 7 wird der Rezensent zuerst kontaktiert und um Überarbeitung gebeten; die Bewertung wird nur entfernt, wenn der Rezensent nicht antwortet.
Wird eine Bewertung ausgeblendet, geschwärzt oder entfernt, erhält die betroffene Firma eine E-Mail-Benachrichtigung, und die Maßnahme wird im Firmenspezifischen Tab „Reviews“ im CRM inklusive Grund protokolliert.
Bewertungen nach einem Streitfall
Ein Rezensent, der Partei eines Vertrags war, der in einem Streitfall endete, kann eine Bewertung verfassen, die seine Unzufriedenheit mit dem Streitausgang widerspiegelt. Das schließt den Fall ein, in dem der Rezensent die schuldhafte Partei war oder die Partei, die den Streitfall eingeleitet und dann zurückgezogen oder verloren hat. Solche Bewertungen werden nicht allein deshalb entfernt, weil sie für die bewertete Firma ungünstig sind. Es gab einen echten Handel, es gab einen echten Konflikt, und die Bewertung dokumentiert die Sicht des Rezensenten darauf.
Die angemessene Reaktion ist das Antwortrecht, nicht die Entfernung: Die bewertete Firma kann eine öffentliche Antwort posten, die die Bewertung kontextualisiert (z. B. „Diese Bewertung wurde eingereicht, nachdem der Streitfall zu diesem Vertrag mit Verschulden des Käufers entschieden wurde — der Streitausgang ist aktenkundig.“). Geschäftspartner, die das Profil lesen, sehen neben der Bewertung zwei weitere Signale:
- den Streitausgang selbst, der neben jeder Bewertung gezeigt wird, die denselben Vertrag betrifft (siehe „Was veröffentlicht wird“ oben);
- den Trade Health Score der Firma, der aus dem dokumentierten Streitausgang berechnet wird — nicht aus der Sternebewertung — und somit widerspiegelt, wie der Handel inhaltlich tatsächlich endete.
Zusammengenommen lassen diese drei Signale (Bewertung, Streitausgang, Trade Health) jeden Leser eine Bewertung nach einem Streitfall eigenständig einordnen. Operations entfernt solche Bewertungen nicht, sofern sie nicht aus eigenen Gründen einem der oben genannten Kriterien 1–7 entsprechen.
Bewertungen bearbeiten und zurückziehen
Ein Bewertender kann eine geschriebene Bewertung bearbeiten oder zurückziehen, allerdings nur solange das Bewertungsfenster offen ist – dasselbe Fenster, das auch die ursprüngliche Abgabe ermöglicht hat. Mit Schließen des Fensters wird die Bewertung eingefroren.
Bearbeiten
Beim Bearbeiten werden Bewertung, Teilbewertungen, Titel und Kommentar an Ort und Stelle ersetzt. Die veröffentlichte Zeile wird aktualisiert und neben der Bewertung erscheint auf dem öffentlichen Profil ein „Bearbeitet"-Hinweis mit dem Datum der jüngsten Bearbeitung. Ältere Versionen werden nicht öffentlich angezeigt. Sie bleiben in den internen Aufzeichnungen von Berry erhalten und sind für den Bewertenden, die bewertete Firma (in deren CRM-seitigem Bewertungsverlauf) und Berry Operations einsehbar.
Bearbeitungen, die den Sterne-Rating ändern, eine Teilbewertung ändern oder den Kommentar substanziell umschreiben, gelten als wesentlich. Bei einer wesentlichen Bearbeitung geschieht zweierlei:
- Die bewertete Firma wird darüber benachrichtigt, dass sich die Bewertung geändert hat. (Mehrere Bearbeitungen am selben Tag werden in einer einzigen Benachrichtigung gebündelt – Sie erhalten keine fünf Benachrichtigungen, wenn fünfmal zwischen Vormittag und Nachmittag bearbeitet wird.)
- Wenn die bewertete Firma bereits eine öffentliche Antwort auf die ursprüngliche Bewertung gepostet hat, kann sie ihre Antwort aktualisieren, damit diese auf dem bezogen bleibt, was die Bewertung tatsächlich aussagt. Die ursprüngliche Antwort bleibt in den internen Audit-Aufzeichnungen erhalten.
Geringfügige Änderungen – ein Tippfehler, eine kleine Wortanpassung – lösen keine Benachrichtigung aus und schalten die Antwortoberfläche nicht frei, aktualisieren aber dennoch den öffentlichen „Bearbeitet"-Hinweis.
Zurückziehen
Beim Zurückziehen wird die Bewertung vom öffentlichen Profil und vom Bewertungsdurchschnitt der bewerteten Firma entfernt. Die Zeile selbst bleibt in den Aufzeichnungen von Berry erhalten (inklusive einer Momentaufnahme des Texts vor dem Zurückziehen), damit die bewertete Firma in einer späteren Auseinandersetzung weiterhin nachweisen kann, was die Bewertung an dem Tag aussagte, an dem sie darauf geantwortet hat. Auf dem öffentlichen Profil erscheint kein Platzhalter – die Bewertung verschwindet einfach.
Zurückziehungen werden der bewerteten Firma mitgeteilt, damit sie weiß, dass die Bewertung nicht mehr in eigenen Materialien zitiert werden sollte.
Was Bearbeiten und Zurückziehen nicht können
- Außerhalb des Bewertungsfensters ist weder Bearbeiten noch Zurückziehen möglich. Eine eingefrorene Bewertung bleibt für alle eingefroren, auch für den Bewertenden.
- Bearbeitungen können die obigen Moderationskriterien nicht umgehen. Wird eine Bewertung dahingehend bearbeitet, dass sie diffamierende oder Drittparteien betreffende Inhalte enthält, löst das dieselbe Operations-Prüfung aus wie bei einer ursprünglichen Veröffentlichung dieses Inhalts.
- Bearbeitung oder Zurückziehen dürfen nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Eine Bewertung wiederholt hin- und herzubearbeiten oder mit dem Zurückziehen zu drohen, sofern eine Gegenseite nicht etwas tut, ist selbst ein Verstoß gegen die Richtlinie zu „bewusst falschen oder irreführenden Angaben" und kann dazu führen, dass die Bewertung gesperrt wird, dem Bewertenden die Bearbeitungsrechte entzogen werden oder – bei wiederholten Mustern – Operations das Recht der Firma einschränkt, Bewertungen zu schreiben.
Wann eine Firma die Überprüfung einer Bewertung beantragen kann
Die bewertete Firma kann Berry bitten, eine veröffentlichte Bewertung zu prüfen, indem sie unter Mein Unternehmen → Reviews → „Bewertung melden“ ein Ticket eröffnet. Das Formular verlangt:
- den Zeilenbezeichner der Bewertung (automatisch angehängt, wenn dem Link gefolgt wird);
- einen Grund aus einer geschlossenen Liste (diffamierend, Dritte genannt, vertrauliche Informationen, Drohungen / Hassrede, nachweislich falsch, ghostwritten / koordiniert, Bewertungs–Kommentar-Diskrepanz, sonstiges);
- optionale belegenden Nachweise (Screenshots, Vertragsauszüge).
Berry Operations prüft die Anfrage innerhalb von 10 Werktagen und entscheidet: unverändert belassen, redigiert oder entfernt. Entscheidung und Begründung werden der anfragenden Firma per E-Mail mitgeteilt. Der Antragsteller sieht den Fall in Mein Unternehmen → Support.
Eine Firma kann nicht die Entfernung einer Bewertung allein deshalb verlangen, weil:
- die Bewertung negativ oder kritisch ist;
- die Bewertung der bevorzugten Erzählung der Firma zum Handel widerspricht;
- der Rezensent ein Konkurrent ist oder außerhalb des zugrunde liegenden Vertrags eine separate Handelsstreitigkeit mit der Firma hat.
Die bewertende Firma kann ebenfalls die Bearbeitung oder den Widerruf ihrer eigenen Bewertung beantragen, solange das Bewertungsfenster offen ist — 30 Tage ab Vertragsabschluss. Sobald das Fenster schließt, ist der Bewertungstext gesperrt; nur Berry Operations kann gemäß den obigen Regeln tätig werden. Dieses Fenster schützt das Reputationssystem vor spätem Druck zwischen den Parteien.
Kontoschließung (Wechselwirkung DSGVO Art. 17 / Art. 21)
Eine Firma kann ihr Berry-Konto jederzeit schließen. In diesem Fall gilt:
- Die ausgehenden Bewertungen der schließenden Firma (Bewertungen, die die schließende Firma über andere Firmen verfasst hat) bleiben veröffentlicht; der Name des Rezensenten wird als Ehemaliger Berry-Nutzer angezeigt. Bewertungstext und -bewertung werden nicht geändert. Andere Firmen haben sich beim Handelsentscheid auf diese Bewertungen verlassen — deren Entfernung würde den historischen Datensatz verzerren.
- Die eingehenden Bewertungen (Bewertungen, die andere Firmen über die schließende Firma verfasst haben) werden zusammen mit dem übrigen Profil der geschlossenen Firma unzugänglich. Andere Parteien mit weiterhin einsehbaren internen CRM-Ansichten (z. B. Berry Operations bei einer regulatorischen Prüfung) sehen die Bewertungen; das öffentliche Profil ist nicht erreichbar.
- Die Benutzerkennungen der schließenden Firma werden innerhalb von 30 Tagen nach Kontoschließung von öffentlichen Oberflächen entfernt. Interne Prüfprotokolle behalten einen gehashten Verweis für den nach Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung erforderlichen gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum.
Eine Firma mit dem Widerspruchsrecht gemäß DSGVO Art. 21 kann gegen die fortgesetzte Veröffentlichung einer bestimmten ausgehenden Bewertung Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch wird innerhalb derselben SLA von 10 Werktagen wie bei einer Meldung entschieden, mit der zusätzlichen Erwägung, dass der Interessenabgleich nach Abschnitt 7 der Datenschutzerklärung grundsätzlich zum Erhalt des Reputationsdatensatzes neigt, es sei denn, die Bewertung erfüllt eines der oben genannten Moderationskriterien.
Eine Firma kann das Recht auf Löschung nach DSGVO Art. 17 nicht nutzen, um eingehende Bewertungen über sich selbst zu entfernen — diese Bewertungen sind keine personenbezogenen Daten der Firma, sondern die Meinung anderer über die Firma. „Betroffene Person“ einer eingehenden Bewertung ist der Rezensent, nicht die bewertete Firma.
Moderationsoberfläche für Nicht-Berry-Parteien
Berry akzeptiert keine Moderationsanfragen von Dritten, die nicht Vertragspartei des zugrunde liegenden Vertrags sind, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. eine gerichtliche Anordnung in einem Diffamationsverfahren oder eine DSA-Meldung eines Trusted Flaggers). Alle derartigen Anfragen werden vom Rechtsteam bearbeitet und fallen nicht in den Geltungsbereich des öffentlichen Meldeformulars.
Aggregation, Rangfolge und Anzeige
Die veröffentlichte Sternebewertung einer Firma ist der Mittelwert ihrer eingehenden Bewertungssterne, berechnet über alle derzeit veröffentlichten Bewertungen. Ausgeblendete, geschwärzte und entfernte Bewertungen sind vom Mittelwert ausgeschlossen. Die neben dem Mittelzahl angezeigte Anzahl ist die Anzahl der derzeit veröffentlichten Bewertungen.
Der Mittelwert wird nächtlich um 06:00 UTC neu berechnet und jedes Mal, wenn sich der Veröffentlichungsstatus einer Bewertung ändert. Bewertungen werden nicht nach Handelsvolumen, Handelsaktualität oder Rezensentenbewertung gewichtet — jede Bewertung zählt gleich.
Bewertungen werden am Firmenprofil auf zwei Arten sortiert:
- Neueste zuerst: nach Zeitstempel der Bewertungseinreichung, neueste zuerst.
- Höchste / niedrigste Bewertung: nach Sternebewertung, dann nach Aktualität.
Berry bevorzugt, stuft ab oder blendet Bewertungen nicht danach aus, ob sie positiv oder negativ sind. Die einzigen Moderationsmaßnahmen sind die unter „Was in Bewertungen nicht erlaubt ist“ oben beschriebenen.
Streitfälle sind keine Bewertungen
Ein Streitfall ist eine Aufzeichnung eines Handelsvorgangsproblems (Liefermangel, Qualitätsmangel, Zahlungsstreit) und einer Beilegung. Er ist keine Bewertung, und die Beilegung eines Streits erzeugt nicht automatisch eine Bewertung. Der Streitausgang wird neben jeder Bewertung angezeigt, die denselben Vertrag betrifft, sodass ein Leser beide Signale gleichzeitig erkennen kann: die Meinung des Rezensenten (Bewertung) und das von der Plattform belegte Ergebnis (Streit).
Streitausgänge fließen in den Trade Health Score ein, nicht in die Sternebewertung.
Methodik-Versionen
Diese Richtlinie zu Bewertungen ist versioniert. Die aktuelle Version ist v1.0, in
Kraft seit dem 20. November 2025. Der vollständige Versionsverlauf erscheint unter
/review-policy/v1, /review-policy/v2 usw. Jede Änderung der oben beschriebenen
Regeln ist eine Versionserhöhung: die für eine gegebene Bewertung zu einem gegebenen
Zeitpunkt geltenden Regeln sind die Version, die zum Zeitpunkt der Einreichung (für
Moderationsmaßnahmen) bzw. zum Zeitpunkt der Eröffnung der Anfrage (für Meldungen
und Löschentscheidungen) galt.
Die Versionsnummer steht oben auf dieser Seite und in der Bestätigungs-E-Mail, wenn eine Meldung oder Anfrage eingereicht wird.
Wo Sie anfragen
- Bewertung melden: Mein Unternehmen → Reviews → „Bewertung melden“ in der Bewertungszeile oder das vom öffentlichen Profil verlinkte Formular nutzen.
- Bearbeitung der eigenen ausgehenden Bewertung beantragen (solange das 30-Tage-Fenster ab Vertragsabschluss läuft): Tab Mein Unternehmen → Reviews → „Meine Bewertungen“.
- Berry Operations bitten, ein Trade Health-Ereignis zu prüfen: Mein Unternehmen → Trade Health activity → „Überprüfung beantragen“ (dasselbe Operations-Team bearbeitet beides; das Formular bewahrt den Unterschied zwischen einer Bewertungsmoderationsanfrage und einer Trade-Health-Ereignisprüfung.)
- Alles andere: Hilfe → Kontakt.
Das Berry-Supportteam antwortet in normalen Betriebszeiten innerhalb von 10 Werktagen schriftlich.